Insolvenzrecht
Droht Ihnen als Privatperson oder Ihrem Unternehmen die Insolvenz oder befinden Sie sich bereits in einem Insolvenzverfahren? Sind Sie Gläubiger einer insolvenzbedrohten Firma oder auch einzelnen Person? Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Insolvenzrechts. Wir sind durch die Fachanwaltschaft spezialisiert auf die Rechtsfälle im Insolvenzrecht und stehen Ihnen in dieser schwierigen Lage bei. Auch bei bereits laufenden Insolvenzverfahren erhalten Sie eine sofortige Beratung in der Kanzlei!
Das Ziel der Schuldenfreiheit kann entweder über eine außergerichtliche Schuldenbereinigung oder über die Erteilung der Restschuldbefreiung nach Ablauf von spätestens sechs Jahren nach Insolvenzeröffnung eintreten.
Unsere Leistungen im privaten Insolvenzrecht:
Beratung und Vertretung von Privatpersonen vor und in der Insolvenz:
Außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigung, Insolvenzantragstellung, Beratung und Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter
Prüfung von Aussonderungs- oder Absonderungsansprüchen von Gläubigern und von Anträgen und Beschlüssen über die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung
Nach dem seit dem 01.07.2014 geltenden Insolvenzrecht kann die Restschuldbefreiung unter gewissen Voraussetzungen auch bereits nach fünf bzw. nach drei Jahren erteilt werden. Dementsprechend kann auch in der außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigung eine Schuldenfreiheit schon nach fünf oder drei Jahren erreicht werden. Die Verbraucherinsolvenz zielt auf eine erteilte Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht ab. Für Sie soll so ein finanzieller Neuanfang geschaffen werden!
Unsere Leistungen im gewerblichen Insolvenzrecht:
Beratung von Unternehmern vor und in der Insolvenz
Insolvenzarbeitsrecht
Prüfung der Massezugehörigkeit von Gegenständen und Forderungen
Insolvenzantrag und Pflichten der Geschäftsführer; Geschäftsführerhaftung, Insolvenzstrafrecht
Strategische Insolvenz, Insolvenzplan
Durchführung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung als Sachwalter
Beratung und Vertretung von Gläubigern eines insolventen Unternehmens
z. B. Kunden oder Lieferanten
Beratung und Vertretung von Gläubigern
Wenn Sie selbstständig sind und Ihre Selbstständigkeit nicht aufgeben wollen oder als Freiberufler tätig sind, ist die Regelinsolvenz für Sie der Weg für einen schuldenfreien Neuanfang.
Nach dem seit dem 01.07.2014 geltenden Insolvenzrecht kann die Restschuldbefreiung unter gewissen Voraussetzungen auch bereits nach fünf bzw. nach drei Jahren erteilt werden. Dementsprechend kann auch in der außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigung eine Schuldenfreiheit schon nach fünf oder drei Jahren erreicht werden.
Ihr Ansprechpartner im Insolvenzrecht: Dr. Christoph Heberling
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