Wichtige Info bei Studienplatzklagen
Bitte beachten Sie, dass bei Studienplatzklagen in den Bundesländern unterschiedliche Fristen zu berücksichtigen sind. Dies ist abhängig vom begehrten Studiengang und der jeweiligen Hochschule bzw. dem Bundesland, in dem sich die Hochschule befindet. Grundsätzlich gelten die Bewerbungsfristen für das Sommersemester zum 15. Januar und für das Wintersemester zum 15. Juli eines Jahres. Bitte prüfen Sie daher, ob Sie bereits bei Antragstellung (Einreichen der Bewerbungsunterlagen) einen Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazitäten stellen müssen. Die Studienplatzklage sollte in der Regel unverzüglich nach Erhalt des Ablehnungsbescheides eingereicht werden.